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Letzte Aktualisierung: 20070131

Die Hausregeln

Diese Regeln beschreiben das grundsätzliche Verhalten unserer Spielerschaft.


Qu’ellar Aleanvirr Hausregeln
Stand: 29. August 2006


Vorbemerkungen:
1. In dieser Satzung werden lediglich maskuline Formen verwendet. Dieses dient ausschließlich der Vereinfachung und geschieht in keiner Weise mit der Absicht einer Diskriminierung.
2. DrowTM, Dungeon&DragonsTM, Advanced Dungeon&DragonsTM, Forgotten RealmsTM, Monster ManualTM, MenzobarranzanTM u.a. und alle damit verwandten Begriffe sind eingetragene Warenzeichen von Wizards of the Coast. Die Verwendung dieser Titel und damit verwandter Begriffe erfolgt nicht mit der Absicht der Urheberrechtsverletzung.

§ 1 Allgemeines

1. Das Haus führt den Namen Qu’ellar Aleanvirr. Sitz und Gerichtsstand sind Köln.
2. Das Haus dient dem gegenseitigen Informationsaustausch sowie der Förderung der Geselligkeit unter Rollenspielern, Live Action Role Players/Rollenspielern (LARPern) und insbesondere DrowTM Rollenspielern. Es verfolgt daher ausschließlich ideelle und keine kommerziellen Ziele.
3. Das Haus ist eine Gruppe von Rollenspielern für Rollenspielern, d.h. es lebt von der aktiven Mitarbeit und Mitgestaltung des Hauslebens durch alle seiner Mitglieder. Ein den jeweiligen Lebensumständen und Fähigkeiten angemessenes Maß von Beteiligung wird daher erwartet.
4. Im folgenden wird nicht mehr zwischen Rollenspielern und Live Action Rollenspielern unterschieden. Ebenso werden spezifische Begriffe aus dem LARP (Live Action Role Play) wie zum Beispiel, Outtime, Intime, Todesstoß, Spielleitung und ähnliches als bekannt vorausgesetzt.
5. Der Zweck des Hauses soll im wesentlichen durch folgende Mittel erreicht werden: Veranstaltung von Treffen oder Teilnahme daran (z.B. ein Tages-Veranstaltungen (so genannten LARPi), überregionale Haustreffen, Conventions (so genannten Cons)), Unterhaltung eines frei zugänglichen Internet-Forums oder Kontakt zu anderen Rollenspielgruppen zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Das Tragen einer dem jeweiligen Charakter entsprechenden Kostümierung und Ausstattung ist ausdrücklich erwünscht.
6. Sämtliche Mittel des Hauses werden ausschließlich für die diesen Hausregeln entsprechenden Zwecke verwendet. Eventuelle Überschüsse können aufgrund Mehrheitsbeschluß der Mitglieder zur Unterstützung karitativer Einrichtungen verwendet werden. Zuwendungen an Mitglieder mit Ausnahme von Kostenerstattungen für die Ausführung gemeinschaftlich beschlossener Vorhaben wie z.B. des Fundus werden nicht geleistet.
7. Beschlüsse betreffend des Hauses werden von der einfachen Mehrheit der bei Beschlußfassung anwesenden Mitglieder gefaßt, sofern nicht im Einzelnen in den Hausregeln eine andere Regelung vorgesehen ist.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder Rollenspieler werden, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Abweichungen von der Altersgrenze können von der Orga zugelassen werden. Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Mitglieder ergeben sich aus § 3 sowie der Zielsetzung des Hauses. In diesem Sinne ist ein Anteil von Mitgliedern mit DrowTM Charakter an der Gesamtzahl der Mitglieder von mindestens 60 % anzustreben.
2. Der Haus besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
* Personen, die sich in besonderem Maße für den Haus verdient gemacht haben, können durch Mehrheitsbeschluß der Mitglieder widerruflich zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Mit der Ernennung kann eine befristete Befreiung von der Umkostenbeitragszahlung und/oder ein befristete kostenlose Inanspruchnahme des Fundus sowie eine unbefristete Verleihung eines Ehrentitels verbunden werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder.
* Ordentliche Mitglieder sind alle übrigen aktiven Hausmitglieder.
* Fördermitglieder sind passive Mitglieder, die den Haus durch finanzielle Mittel in einer Höhe oberhalb des regelmäßigen Beitrages oder durch entsprechende Sachspenden unterstützen.
3. Der Zugang zu dem Internetforum und die Inanspruchnahme des Fundus durch Personen außerhalb des Hauses ist möglich. Das zu entrichtende Entgelt entspricht dem von den Mitgliedern erhobenen Umkostenbeitrag. Überstücke von Fundusmaterialien können, sofern die wirtschaftliche Lage des Hauses dies zuläßt, insbesondere zur Information für potentielle neue Mitglieder verbilligt oder unentgeltlich abgegeben werden.

§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme ist schriftlich oder online zu beantragen. Die Orga entscheidet über den Antrag binnen vier Wochen. Eine Ablehnung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
2. Sofern sich kein Anhaltspunkt für eine Ablehnung ergibt, treten bei Verzögerungen in der Entscheidung die Rechte und Pflichten spätestens vier Wochen nach Antragstellung in Kraft. Die Mitgliedschaft wird durch Freischaltung des Forenzugriffs für interne Bereiche seitens der Orga formell bestätigt.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
4. Der Austritt ist jederzeit möglich und muß schriftlich gegenüber der Orga erklärt werden.
5. Bringt ein Mitglied durch sein Verhalten die LARP Spielergemeinschaft oder das Haus selbst in Mißkredit, so erhält es eine schriftliche Verwarnung. Bei besonders schweren Fällen wie Betätigung in radikalen Gruppierungen, politisch, religiös oder sonstig, bei Wiederholung, sowie bei Verurteilung wegen eines Verbrechens bzw. schweren Vergehens erfolgt nach Anhörung des Betroffenen aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mitglieder der schriftlich zu erklärende Ausschluß aus dem Haus.
6. Bei Austritt oder Ausschluß erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Haus. Die Rückgabe von Spenden kann durch Mehrheitsbeschluß abweichend entschieden werden. Alle Unterlagen zur Legitimation der Mitgliedschaft, sowie sonstiges sich in der Obhut des Betroffenen befindliches Hauseigentum sind in ordnungsgemäßem Zustand an die Orga zurückzugeben.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht, Anträge zu unterbreiten, bei Entscheidungen ihr Stimmrecht auszuüben und an Hausveranstaltungen teilzunehmen.
2. Sie sind verpflichtet,
* die Ziele des Hauses nach besten Kräften zu fördern,
* in ihrem Verhalten dem Ansehen des Hauses nicht zu schaden,
* eventuelles Hauseigentum schonend zu behandeln,
* Adreßänderungen der Orga unverzüglich mitzuteilen und
* die Hausregeln einzuhalten.
3. Die Mitglieder haften für gegen das Haus gerichtete Forderungen nur in der Höhe ihres Anteiles am Hausvermögen. Mitglieder haften, auch wenn sie z.B. in der Orga Aufgaben für die Gemeinschaft wahrnehmen, nicht für Schäden, die von anderen Mitgliedern verursacht werden und übernehmen bei Hausveranstaltungen keine Aufsichtsfunktionen z.B. für Minderjährige.
4. Die hausregelgemäßen Rechte und Pflichten der Förder- und Ehrenmitglieder ruhen zunächst, bis auf einen anderweitigen Beschluß des Vorstandes.

§ 5 Organisationsstruktur

1. Die hier beschriebene Organisationsstruktur versteht sich ausschließlich als Rollenspiel. In diese Struktur sind alle ordentlichen Mitglieder integriert, Ehren- und Fördermitglieder nur, soweit sie es wünschen.
2. Jedes Mitglied hat neben seinem bürgerlichen Namen einen sogenannten Character-Namen, dem Charakter entsprechend, den es innerhalb des als Rollenspiel zu verstehenden Anteiles des Hauslebens verkörpert. Dieser Charakter sollte DrowTM sein; andere im Fantasy LARP vorkommende oder sonstige Spezies können im Rahmen der Vorgaben des § 2 Nr. 1 akzeptiert werden.
3. Das Haus Aleanvirr bildet in seiner Struktur ein DrowTM Haus innerhalb eines fiktiven DrowTM Reiches ab; Hierbei wird nach mehreren Hauptgruppen unterschieden. Diese sind im Folgenden: der Klerus (von Arach TinilithTM), die Krieger (von Meele-MagthereTM), und die Magier (von SorcereTM), sowie und die Verbündeten des Hauses. Das Operationsgebiet ist das Underdark von Arach Suliss, einem Land der Mittellande. Dieses bedeutet im Einzelnen:
a) Das Matriarchat ist die gelebte Gesellschaftsstruktur.
b) Die Richtlinien des Hierarchiespiels werden durch die DrowTM beschreibenden Quellenbücher und die Themen bezogenen Romanvorlagen gebildet. Dieses bezieht sich allerdings nur für Spielsituationen. Eine reale Hierarchie kann nicht aus dieser Spielhierarchie abgeleitet werden. OT Absprachen bei grundsätzlichen IT Entscheidungen, auch während des Spiels, sind dringend empfohlen.
c) Die Richtlinien des Charakterspiels werden durch die DrowTM beschreibenden Quellenbücher und die Themen bezogenen Romanvorlagen gebildet. Abweichungen hiervon müssen mit der Orga und der Spielerschaft abgestimmt sein.
d) Alle Klerusspieler übernehmen eine weibliche Rolle und stellen diese überzeugend dar. Die Religion basiert auf der Anbetung der Chaosgöttin LlothTM, oder LolthTM.
e) Alle Magierspieler übernehmen eine männliche Rolle und stellen diese überzeugend dar. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit der übrigen Spielerschaft.
f) Kriegerspieler sind in der Wahl des Rollengeschlechts frei, obliegen jedoch ebenfalls der Darstellungspflicht.
g) Alle Verbündetenspieler bedürfen der Zustimmung der Orga und obliegen der Darstellungspflicht.
h) Über die Einrichtung und Auflösung von Untergruppen sowie die Zuteilung der Spieler zu den (Unter-)Gruppen entscheidet die Orga im Einvernehmen mit den Spielern.

§ 6 Die LARP Umsetzung des DrowTM-Konzeptes

Um die Literaturvorlage adäquate und Spielspaß fördernd für möglichst alle Spieler, welche sowohl die hausinternen als auch die hausexternen Spieler mit einschliessen, im LARP umzusetzen gelten folgende Richtlinien.

a) Generell gilt, daß OT Zwänge vor IT Konsequenz gehen. Führen daher Spielspaß, Sicherheitsaspekte oder gesundheitliche Einschränkungen zu einer Abweichung von der Literarturvorlage so sind diese angemessen zu berücksichtigen und die IT Begründung hierzu anzugleichen.
b) Bei der Charaktererschaffung für DrowTM Rollen gibt es weder spezifische Vorteile noch Nachteile. Maßgebend ist lediglich das vorgegebene Regelsystem. Ausnahme: Alle DrowTM haben lichtempfindliche Augen und werden bereits durch Tageslicht geblendet. Dieses ist in der Darstellung zu berücksichtigen.
c) Destruktives Spiel ist zu unterlassen. Daher sind zum Beispiel Todesstöße gegen ausgemachte Spielercharaktere ohne vorherige Absprache mit dem jeweiligen Spieler nicht zulässig.
d) Charakterspiel im Rahmen der literarischen Vorgaben ist nur bei gegenseitigem Einvernehmen zulässig (vgl. Unterpunkt a) ). Die Anwesenheit eines Spielleiters ist dringend empfohlen.

§ 7 Rangsystem

Die Einführung eines Rangsystems zur Verdeutlichung von Verdiensten und Mitgliedsdauer wurde noch nicht festgelegt.

§ 8 Organe des Hauses

1. Die Orga: Sie besteht aus den folgenden Funktionsträgern: Hauschef, Stellvertreter und dem Beisitzer bzw. Kassenwartes. Entscheidungen der Orga werden mehrheitlich getroffen. Damit dieses gewährleistet ist muß die Anzahl der Orga-Mitglieder ungerade sein. Eine Erweiterung oder Verkleinerung der Orga muß von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossen werden. Die Orga vertritt das Haus nach außen. Ihre Vertretungsmacht ist jedoch dahingehend beschränkt, die Mitglieder nur bis zur Höhe ihres Anteiles am Hausvermögen zu verpflichten, falls ein solches existiert.
2. Der Kassenwart: Diese Rolle und ihre Pflichten sind noch nicht definiert. Sofern diese Rolle nicht benötigt wird, muß ein Beisitzer benannt werden, damit die Orga eine ungerade Mitgliederzahl aufweist.
3. Die Mitgliederversammlung auch OT-Treffen genannt: Sie ist die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder. Alle Mitglieder müssen mindestens drei Wochen vor der Versammlung in schriftlicher Form, oder durch eine Bekanntmachung im Internet Forum, von dem Zweck, der Tagesordnung, dem Termin und dem Versammlungsort informiert werden. Es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum der Veröffentlichung. Falls ein Mitglied nicht an dieser Versammlung teilnehmen kann, so hat es die Möglichkeit, bei Abstimmungen seine Stimme schriftlich oder als E-Mail abzugeben. Seine schriftliche Erklärung wird gewertet, sofern diese zum Zeitpunkt der Abstimmung vorliegt.

§ 9 Bekanntmachungen

1. Mitteilungen von hausweiter Relevanz werden im Internet Forum, veröffentlicht und gelten damit als allgemein bekannt.
2. Mitglieder, die aus nicht von ihnen zu vertretenen Gründen keinen Zugriff auf das Internet Forum haben, werden von der Orga entsprechend informiert. Dies gilt auch für neu eingetretene Mitglieder.

§ 10 Datenschutz

1. Die persönlichen Daten in der Mitgliederliste werden nur soweit unbedingt erforderlich elektronisch gespeichert.
2. Diese Daten sind streng vertraulich. Sie dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Hauses verwendet werden. Eine Weitergabe an Personen außerhalb des Hauses setzt eine Genehmigung des jeweiligen Mitgliedes voraus.
3. Die Adressen der Mitglieder sind allen anderen Mitgliedern zugänglich.

§ 11 Auflösung

1. Die Auflösung des Hauses erfolgt durch Beschluß der Mitglieder mit qualifizierter Mehrheit, sofern nicht die verbleibenden Mitglieder das Haus ungeachtet aller Umstände weiterzuführen wünschen.
2. Bei Auflösung des Hauses wird das bestehende Vermögen auf die Mitglieder entsprechend der Anteile ihrer Vorleistungen aufgeteilt. Aufgrund entsprechenden Mehrheitsbeschlusses der Mitglieder kann das gesamte Vermögen auch für einen karitativen Zweck gespendet werden.

§ 12 Änderungen der Hausregeln

Eine Änderung der Hausregeln erfolgt durch den Beschluß der Mitgliederversammlung. Hierbei genügt die Mehrheit der Anwesenden im Einvernehmen mit der Orga.



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